Unabhängiger Cyberversicherungs-Vergleich für Unternehmen
Branchenlösung Zahnmedizin

Cyberversicherung fürZahnarztpraxen

Zahnarztpraxen verarbeiten hochsensible Gesundheitsdaten – von digitalen Röntgenbildern bis zu vollständigen Patientenakten. Ein Cyberangriff kann den gesamten Praxisbetrieb lahmlegen und zu empfindlichen DSGVO-Bußgeldern führen. Eine spezialisierte Cyberversicherung schützt Ihre Praxis umfassend.

67%
der Zahnarztpraxen waren bereits von einem Cyberangriff betroffen
14 Tage
durchschnittliche Betriebsunterbrechung nach Ransomware
72.000 €
durchschnittlicher Schaden pro Vorfall
01 | DEFINITION

Was ist eineCyberversicherung für Zahnarztpraxen?

Definition

Eine Cyberversicherung für Zahnarztpraxen deckt die spezifischen digitalen Risiken im zahnmedizinischen Praxisalltag ab. Sie schützt vor finanziellen Verlusten durch Hackerangriffe auf Praxissoftware, Verschlüsselung von Patientendaten und Röntgenbildern sowie die Kosten für Datenwiederherstellung und Betriebsunterbrechung.

02 | CYBER-RISIKEN

Cyberrisiken fürZahnarztpraxen

Zahnarztpraxen sind ein bevorzugtes Ziel für Cyberkriminelle – kleine Teams, wertvolle Daten, oft veraltete Systeme.

RISIKO_01
43%

Ransomware auf Praxissoftware

Verschlüsselung von Patientenverwaltung, Terminplanung und Abrechnungssystemen. Ohne Zugriff auf die Praxissoftware steht der gesamte Betrieb still.

RISIKO_02
Art. 9 DSGVO

Diebstahl von Röntgen- und Patientendaten

Digitale Röntgenbilder und Behandlungspläne gehören zu den sensibelsten Gesundheitsdaten. Ihr Diebstahl löst DSGVO-Meldepflichten und hohe Bußgelder aus.

RISIKO_03
28%

Kompromittierung der Abrechnungsschnittstelle

Manipulation der KZV-Abrechnungsdaten oder Umleitung von Zahlungen durch Zugriff auf die Abrechnungssoftware.

RISIKO_04
3 von 4

Phishing über Überweisungs-E-Mails

Gefälschte E-Mails von vermeintlichen Überweisern oder Laboren enthalten Schadsoftware, die sich im Praxisnetzwerk ausbreitet.

RISIKO_05
5–10 Tage

Ausfall vernetzter Medizingeräte

Digitale Röntgengeräte, intraorale Kameras und CAD/CAM-Systeme sind zunehmend vernetzt – und damit angreifbar.

03 | VERSICHERUNGSSCHUTZ

Umfassender SchutzVersicherungsschutz für Zahnarztpraxen

Wiederherstellung von Patientendaten und Röntgenbildern
Ertragsausfall bei Praxisschließung nach Cyberangriff
Kosten für IT-Forensik und Schadsoftware-Beseitigung
DSGVO-Bußgelder und Abmahnkosten bei Datenlecks
Krisenkommunikation und Patientenbenachrichtigung
Rechtsberatung bei Datenschutzverletzungen
Ersatz bei Hardware-Schäden durch Cyberangriffe
04 | REGULIERUNG & COMPLIANCE

Rechtliche AnforderungenRegulatorische Anforderungen für Zahnarztpraxen

Branchenspezifische Vorschriften und Compliance-Anforderungen, die eine Cyberversicherung besonders relevant machen.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten unterliegen verschärften Schutzanforderungen. Verstöße werden mit Bußgeldern bis 20 Mio. € geahndet.

Seit 2021 gelten verpflichtende IT-Sicherheitsanforderungen für alle Zahnarztpraxen – einschließlich Firewall, Verschlüsselung und regelmäßiger Updates.

Regelt den sicheren Umgang mit Patientendaten in der Telematikinfrastruktur und verpflichtet Praxen zur sicheren Anbindung.

05 | HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zurCyberversicherung für Zahnarztpraxen

Finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Cyberversicherungen für Ihre Branche.

Individuelle Beratung

Die Kosten liegen für eine Einzelpraxis typischerweise zwischen 400 und 1.200 € pro Jahr, abhängig von Umsatz, Mitarbeiterzahl und IT-Infrastruktur. Praxisgemeinschaften zahlen entsprechend mehr.

Ja, die Cyberversicherung deckt auch Schäden an vernetzten Medizingeräten ab, sofern der Schaden durch einen Cyberangriff verursacht wurde. Reine Hardware-Defekte sind ausgeschlossen.

Die Versicherung übernimmt die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Meldung an die Datenschutzbehörde, die Benachrichtigung betroffener Patienten, IT-Forensik sowie mögliche Bußgelder und Schadensersatzforderungen.

Ja, der Ertragsausfall während der Praxisschließung ist versichert – in der Regel für bis zu 60 oder 90 Tage. Das umfasst entgangene Honorare und weiterlaufende Fixkosten wie Miete und Gehälter.

Typische Mindestanforderungen sind: aktuelle Firewall, regelmäßige Backups, Verschlüsselung von Patientendaten, Mitarbeiterschulungen und ein aktueller Virenscanner. Die genauen Anforderungen variieren je nach Versicherer.

Ja, wenn dabei Patientendaten betroffen sind. Nach DSGVO Art. 33 muss die Datenschutzbehörde innerhalb von 72 Stunden informiert werden. Die Cyberversicherung unterstützt bei der Meldung und übernimmt die Kosten.

Ja, vernetzte Röntgengeräte und intraorale Kameras sind über das Praxisnetzwerk angreifbar. Regelmäßige Firmware-Updates und Netzwerksegmentierung sind entscheidend.

Die Cyberversicherung übernimmt die Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung und den Ertragsausfall während der Praxisschließung. Zusätzlich beraten Krisenexperten zum weiteren Vorgehen.

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