Unabhängiger Cyberversicherungs-Vergleich für Unternehmen
    Branchenlösung Freiberufler

    Cyberversicherung fürFreiberufler

    Freiberufler und Selbständige arbeiten oft allein, ohne eigene IT-Abteilung oder Backup-Team. Ein Cyberangriff kann die gesamte Existenzgrundlage bedrohen – vom Verlust aller Kundendaten bis zur wochenlangen Arbeitsunfähigkeit.

    43%
    der Freiberufler haben keine professionelle IT-Sicherheit
    23.000 €
    durchschnittlicher Schaden für Soloselbständige
    71%
    der Freiberufler nutzen private Geräte beruflich
    01 | DEFINITION

    Was ist eineCyberversicherung für Freiberufler?

    Definition

    Eine Cyberversicherung für Freiberufler sichert die digitale Existenzgrundlage von Selbständigen ab. Sie schützt vor Einkommensausfällen durch Cyberangriffe, Haftung bei Kundendatenverlust und den Kosten für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.

    02 | CYBER-RISIKEN

    Cyberrisiken fürFreiberufler

    Freiberufler vereinen alle Rollen – Geschäftsführer, IT-Admin und Sachbearbeiter – in einer Person. Das macht sie besonders verwundbar.

    RISIKO_01
    37%

    Ransomware auf dem Arbeitsgerät

    Wenn der einzige Laptop verschlüsselt wird, steht die gesamte Arbeit still. Ohne IT-Abteilung und Backup dauert die Wiederherstellung oft Wochen.

    RISIKO_02
    64%

    Phishing über Projekt-Kommunikation

    Gefälschte E-Mails von vermeintlichen Auftraggebern oder Plattformen wie Upwork und Fiverr enthalten Schadsoftware oder stehlen Zugangsdaten.

    RISIKO_03
    100%

    Haftung bei Kundendatenverlust

    Freiberufler verarbeiten Kundendaten – von Verträgen über Entwürfe bis zu vertraulichen Dokumenten. Bei Datenverlust droht persönliche Haftung.

    RISIKO_04
    82%

    Kompromittierung von Cloud-Diensten

    Freiberufler nutzen intensiv Cloud-Speicher und SaaS-Tools. Ein gehacktes Google- oder Dropbox-Konto kann alle Projektdaten offenlegen.

    RISIKO_05
    29%

    Identitätsdiebstahl und Rechnungsbetrug

    Angreifer geben sich als der Freiberufler aus und senden gefälschte Rechnungen an dessen Kunden – mit eigener Bankverbindung.

    03 | VERSICHERUNGSSCHUTZ

    Umfassender SchutzVersicherungsschutz für Freiberufler

    Einkommensausfall bei Arbeitsunfähigkeit durch Cyberangriff
    Wiederherstellung von Daten und Systemen
    Haftpflicht bei Kundendatenverlust
    IT-Forensik und technische Soforthilfe
    DSGVO-Bußgelder und Rechtsverteidigung
    Schutz bei Identitätsdiebstahl und Rechnungsbetrug
    Krisenberatung und psychologische Erstbetreuung
    04 | REGULIERUNG & COMPLIANCE

    Rechtliche AnforderungenRegulatorische Anforderungen für Freiberufler

    Branchenspezifische Vorschriften und Compliance-Anforderungen, die eine Cyberversicherung besonders relevant machen.

    Die DSGVO gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch Freiberufler müssen technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz umsetzen.

    Viele freie Berufe (Anwälte, Berater, Architekten) unterliegen gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten – ein Datenleck kann berufsrechtliche Konsequenzen haben.

    Freiberufler, die Kundendaten verarbeiten, müssen als Auftragsverarbeiter Datensicherheit nachweisen können.

    05 | HÄUFIGE FRAGEN

    Häufige Fragen zurCyberversicherung für Freiberufler

    Finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Cyberversicherungen für Ihre Branche.

    Individuelle Beratung

    Gerade für Soloselbständige ist die Versicherung besonders wichtig, weil es keine Firma gibt, die den Schaden auffängt. Die persönliche Haftung und der Einkommensausfall treffen den Freiberufler direkt und ungefiltert.

    Die Tarife für Freiberufler beginnen bereits ab 150 € pro Jahr. Die genaue Prämie hängt von Branche, Umsatz und Art der verarbeiteten Daten ab.

    Ja, die meisten Tarife decken auch BYOD-Szenarien (Bring Your Own Device) ab, sofern grundlegende Sicherheitsmaßnahmen wie Passwortschutz und aktuelle Updates eingehalten werden.

    Ja, die Kosten für Krisenmanagement und PR-Beratung sind enthalten. Bei Freiberuflern, deren Ruf ihr wichtigstes Kapital ist, übernimmt die Versicherung auch proaktive Reputationsmaßnahmen.

    Direkt in der Regel nicht, da NIS2 erst ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Umsatz greift. Indirekt können Sie aber betroffen sein, wenn Ihre Auftraggeber NIS2-reguliert sind und IT-Sicherheitsanforderungen an Sie weitergeben.

    Nein, die Berufshaftpflicht deckt typischerweise keine Cyberrisiken ab. Für Datenwiederherstellung, IT-Forensik und Betriebsunterbrechung durch Cyberangriffe brauchen Sie eine separate Cyberversicherung.

    Die meisten Tarife versichern auch gemischt genutzte Geräte, sofern der Cyberangriff den geschäftlichen Bereich betrifft. Dennoch ist eine Trennung von Privat- und Geschäftsgeräten empfehlenswert.

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